Mediation Lehrgang ÖTZ-NLP & NLPt

Zivilrechtsmediation

  • Staatlich zertifizierter Diplomkurs (BMJ)

  • Eintragung in die offizielle Mediatorenliste des BMJ mit unserem Abschluss

  • Investition zwischen € 3.978,-  und € 7.219,- je nach Anmeldezeitpunkt, Ausbildungsordnung und Zahlungsmodalität – bei Einmalzahlung im Voraus 8% Sofortzahlerskonto

  • Abschluss: Diplom

Ausbildung zum Mediator

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen. (ZivMedG § 1 [1]).

Mediation ist ein prozess- und lösungsorientierter Vorgang zur Beilegung von Konflikten. Im Gegensatz zum/zur RichterIn oder SchiedsrichterIn ist der/die MediatorIn aufgrund einer qualifizierten psychologischen Ausbildung befähigt, mit den Streitparteien Lösungen zu erarbeiten, sich aber inhaltlich dabei herauszuhalten. Durch die Mediation wird üblicherweise ein Akt der Rechtsschöpfung vorbereitet.

Daher bedarf der/die MediatorIn sowohl juristischer als auch psychologischer Prozesskenntnisse, sowie Spezialkenntnisse der jeweiligen Arbeitskontexte. NLP ist vom Grundkonzept her mediatorisch konzipiert. Traditionelle Konzepte des NLP wie z.B. Integration von Polaritäten, Teilearbeit und Mediation zwischen den Ist- und Zielteilen im Zielcoaching bieten eine erstklassige Basisschulung für Mediationsprozesse. Die in den NLP-Ausbildungen intensiv trainierten Frage-, Sprach- und Körpersprachmodelle ermöglichen es den NLP-MediatorInnen, ihre KlientInnen rasch und genau zu verstehen und gemeinsam von Pattsituationen zu Lösungssituationen zu führen.

Die Grundstruktur unseres Lehrgangs orientiert sich an der Anlage 1 der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (BGBl. II v. 22.1.04, Nr. 47). Bei Absolvierung der regulären Ausbildungsordnung sind 397 Ausbildungseinheiten zu absolvieren. Die Stunden sind im Einklang mit der Ausbildungsverordnung entsprechend verteilt und etwas mehr als vorgeschrieben.

Für Anrechnungen von bereits absolvierten Ausbildungsteilen ist ausschließlich das Bundesministerium für Justiz zuständig! Nähere Infos hier.

Der Lehrgang schließt mit einer Abschlussprüfung vor eine Prüfungskommission ab. Die Abschlussprüfung findet zumindest zweimal im Jahre – je nach TeilnehmerInnenzahl – statt. Schwerpunkt der Abschlussprüfung ist die vorgelegte und supervidierte Fallarbeit sowie die Pflichtlektüre “Mediation und Recht” von Mathias Schuster.

Im Lehrgang wurden uns die Relevanz einer wertschätzenden Grundhaltung und die Frage nach den dahinterliegenden Interessen in Konflikten immer wieder in praxisrelevanten Rollenspielen erlebbar gemacht. Dies unterstützt meine Arbeit als Unternehmensberaterin in vielerlei Hinsicht. Die Erkenntnisse daraus und Möglichkeiten mich selbst in Konflikten anders und konstruktiv zu verhalten sind in unterschiedlichen Kontexten anwendbar und jedenfalls hilfreich für mich.

U. S.

Eine absolut praxisnahe Mediationsausbildung – vor allem in den Bereichen Wirtschaftsmediation – die in Kombination mit der NLP-Ausbildung Sinn macht.

H. B.

Um in der Mediation erfolgreich sein zu können, braucht es drei Fähigkeiten: 1. erlernte Interventionstechnik, 2. geschulte Wahrnehmung und, 3. innere Einstellung (Haltung) zu Konflikten. 1. lernt man fast überall, 2. schon eher selten, 3. nur vereinzelt.1., 2. und 3. zusammen mit hoher Wahrscheinlichkeit nur beim ÖTZ.

P. M.

Investition

Diplomausstellungs- bzw. Bestätigungsgebühr inkl. Prüfungstaxe € 215,-
Einzelselbsterfahrung pro Einheit, abhängig von der Therapeutin/vom Therapeuten (extern zu absolvieren, nicht in den Gesamtkosten enthalten) € 70,- bis € 120,-
Einzelsupervision pro Einheit, abhängig von der Therapeutin/vom Therapeuten (extern zu absolvieren, nicht in den Gesamtkosten enthalten) € 90,- bis € 120,-
Gesamtinvestition je nach Anmeldezeitpunkt (reguläre Ausbildungsordnung) € 5.604 bis € 7.219,-
Sonderbonus bei Einmalzahlung im Voraus 8 % (reguläre Ausbildungsordnung, günstigster Tarif) € 448,-
Gesamtinvestition Einmalzahlung im Voraus mit Sonderbonus (reguläre Ausbildungsordnung) € 5.156,-

Bei verkürzter Ausbildung (Anlage 2 – 4) reduzieren sich die Kosten entsprechend der nicht zu absolvierenden Seminare.

Die Gesamtkosten beinhalten:

  • sämtliche Administrations- und Prüfungskosten
  • eine umfangreiche Info- und Studienmappe

Verkürzte Ausbildung

Lehrgangsmodule

Die Grundstruktur orientiert sich an der Anlage 1 der Zivilrechtsmediations-Ausbildungsverordnung.

24 Einheiten Mediations-Gruppensupervision im letzten Drittel der Ausbildung mit konkreten Fällen (8 EH anrechenbar lt. Anlage 2, 3 und 4)

  • Fallarbeit: Dokumentation von zumindest einem abgeschlossenen Mediationsprozess gemäß dem 6-Phasen-Modell (siehe Gerhard G. Hösl: Mediation – die erfolgreiche Konfliktlösung. Grundlagen und praktische Anwendung)
  • Peergruppenarbeit: im Rahmen von mind. 3 selbst zu organisierenden Peergruppensitzungen. Über die Sitzungen der Lerngruppen muss Protokoll geführt werden.
  • Einzelsupervision: 3 Einheiten  bei einer/m empfohlenen SupervisorIn
  • Einzelselbsterfahrung: 10 Einheiten bei einer/m empfohlenen BeraterIn (50 % der Einheiten können auch bei einer/m anderen BeraterIn/TherapeutIn absolviert werden)

Lernmethoden

Vortrag mit und ohne Präsentation, Demo-Intervention mit anschl. Diskussion, Rollenspiele/Simulationen, Gruppendiskurs, Trance, Gruppendynamische Übungen, Einzel- und Gruppensupervision

Ziele des Lehrgangs

Erwerb juristischer und psychologischer Prozesskenntnisse, sowie Spezialkenntnisse zur fachlichen Qualifikation als Zivilrechtsmediator/in

Lernmaterialien

Bei Online-Seminaren erhalten Sie die Unterlagen in digitaler Form (während bzw. nach dem Seminar). Bei Live-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen in gedruckter Form, Papier und Stifte sowie eventuell weitere für das Modul notwendige Materialien zur Verfügung.

Abschluss

Nach Absolvierung aller Ausbildungsmodule erhalten Sie ein Abschluss-Diplom mit dem die Eintragung in der Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz beantragt werden kann.

Die erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Modulen wird durch die Trainerin/den Trainer bzw. das Trainer:innenteam bewertet.

Rechtliches

Mit dieser Ausbildung erwerben Sie die fachliche Qualifikation, welche Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der eingetragenen Mediatorinnen und Mediatoren des Bundesministerium für Justiz ist.

Gemäß § 9 Zivilrechts-Mediations-Gesetz müssen folgende Voraussetzungen für die Eintragung in diese Liste und somit für die Berufsausübung nachgewiesen werden:

1. vollendetes 28. Lebensjahr
2. fachliche Qualifikation
3. Vertrauenswürdigkeit (Leumundszeugnis) und
4. Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach § 19 ZivMediatG

Alle Informationen finden Sie auf der Websites des Bundesministeriums.

Die für die Eintragung erforderliche Versicherung können Sie entweder über den Verein integrierte Mediation oder den ÖBM erwerben.

Alle unsere Ausbildungen sind grundsätzlich in Österreich gefördert!

Bitte kontaktieren Sie die entsprechende Förderstelle vor Kursbeginn um alle notwendigen Infos zu erhalten.