Fortbildungsangebot des ÖTZ-NLP&NLPt

 

Richtlinie des Beirates für Mediation über die Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen nach § 20 ZivMedG

Begriff Fortbildung
Im Sinne der Qualitätssicherung, die das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) bezweckt, ist Fortbildung gemäß § 20 ZivMedG jede mit Mediation zusammenhängende Bildung im Anschluss an die Ausbildung zur/zum Mediatorin/Mediator und an die Eintragung in die Liste der MediatorInnen. Fortbildung im Grundberuf ohne Mediationskontext (sog. "berufseinschlägige Fortbildung") der/des Mediatorin/Mediators zählt nicht zur Fortbildung nach § 20 ZivMedG.

Arten der Fortbildung
Jede Veranstaltung, die den Erwerb neuer Fertigkeiten bzw. Kenntnisse oder die Vertiefung vorhandenen Basiswissens auf dem Gebiet der Mediation vermittelt, gilt als Fortbildung. Hierzu zählen etwa Seminare, Vorträge, Kurse, Supervision usw. unter Anleitung. Eigene Lehrtätigkeit sowie haupt- oder nebenberufliche Tätigkeiten gelten nicht als Fortbildung. Der/die Fortzubildende kann sich im In- und Ausland fortbilden.

Inhalt der Fortbildung
In Anbetracht der angestrebten Qualitätssicherung und der damit verbundenen kontinuierlichen Beschäftigung mit Mediation und deren Fortentwicklung zählt zum Inhalt der Fortbildung die Erweiterung der Kompetenz zur Mediation. Die Fortbildungsveranstaltungen sollen unterschiedlichen Inhalts sein und so die Interdisziplinarität der Mediation widerspiegeln.

Ausmaß der Fortbildung
Gemäß § 20 ZivMedG sind innerhalb von 5 Jahren mindestens 50 Stunden (Einheiten à 45 Minuten) Fortbildung nachzuweisen. Grundsätzlich sollen mehrere Veranstaltungen absolviert werden, damit zur Sicherstellung der Qualität eine "kontinuierliche Fortbildung" gewährleistet ist.

Richtlinie des Beirates für Mediation über die Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen nach § 20 ZivMedG (pdf)

Aufrechterhaltung der Eintragung

Frühestens ein Jahr und spätestens drei Monate vor Ablauf der Eintragungsdauer kann die/der Mediator/in, sofern sie/er in der Liste der Mediatoren eingetragen bleiben möchte, schriftlich die Aufrechterhaltung der Eintragung für weitere zehn Jahre begehren. Gleichzeitig hat sie/er die Fortbildung im Sinne des § 20 ZivMediatG darzustellen. Das Bundesministerium für Justiz nimmt auch Fortbildungsnachweise entgegen, die schon vor dem Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung übermittelt werden.

Auch für den Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung ist eine Gebühr von 279,- Euro zu zahlen. Ein Antragsformular für die Aufrechterhaltung der Eintragung finden Sie hier. Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Justiz.

Wenn kein Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung gestellt wird, endet die Eintragung automatisch.

Alle Module der Mediationsausbildung können auch als Fortbildung von eingetragenen MediatorInnen besucht und angerechnet werden. Ebenso können das Seminar Systemische Organisations- und Strukturaufstellungen mit NLP, Die Schatzkiste der Interventionen, Systemisches Coaching und Kurzberatung, NLP&NLPt in der Psychosomatik und Gesundheitsförderung, Mobbing/Mediation (aus dem MSc-Lehrgang Coaching und Personalentwicklung) sowie Das 8-Minuten-Personalinterview der A. Schütz & Co Unternehmensberatung als Fortbildungsmodul angerechnet werden.

Darüber hinaus gelten n
achstehende Veranstaltungen als Fortbildung für eingetragene MediatorInnen:

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Mediations-Fortbildungsmodul A

1. Hinter den Kulissen der Mediation

Seminarleitung: Peter Stöger, M.Sc. (Lehrmediator), DSA Birgit Kegl (Mediatorin)

Inhalt:

Ziel dieses Seminars ist es, die eigenen Kompetenzen in der MediatorInnen-Funktion zu so zu gestalten, dass Handlungs- und Interventionsspielräume erweitert werden können. Sicherheit durch Reflexionsfähigkeit auf unterschiedlichen Prozessebenen ist Voraussetzung professionellen Handelns.

Termin: 25. - 26. August 2012 (S1227)
Beginn: 10.00 Uhr, Ende: 13.00 Uhr (15 Einheiten)
Seminarort: Termin 2011: 1090 Wien, Praxis Peter Stöger
Termin 2012: 2345 Brunn am Gebirge, Seminarhaus Süd
Tarife:  Very Early Bird: € 280,- (Zahlungseingang bis 18.05.2012) 
Frühzahler: € 320,- (Zahlungseingang bis 03.08.2012)
Regulärtarif: € 360,- (Zahlungseingang nach dem 03.08.2012)

 

Mediations-Fortbildungsmodul B

1. Tag: Kinder- und Jugendlichenbeschäftigung in der Wirtschaft

Seminarleitung: Mag. Dr. Peter Adler (Mediator, Wirtschaftstreuhänder)

Inhalt:

Behandelt werden sollten in erster Linie Praxisfälle und Fragen, die die Teilnehmer vorab bekanntgeben. Die Konzentration liegt auf den arbeitsrechtlichen Vorschriften der gewerblichen Wirtschaft. Sonderarbeitsrechte wie Beamten- und Vertragsbedienstetendienstrecht, Arbeitsrecht der Ärzte oder des Pflegepersonals in Krankenanstalten usw. werden nicht behandelt.

2. Tag: Mediation in Organisationen

Seminarleitung: Peter Stöger, M.Sc. (Lehrmediator), DSA Birgit Kegl (Mediatorin)

Inhalt:

Termin: 22. - 23. September 2012 (S1228)
jeweils 09.00 - 19.00 Uhr (20 Einheiten)
Seminarort: 2345 Brunn am Gebirge, Seminarhaus Süd
Tarife:  Very Early Bird: € 280,- (Zahlungseingang bis 15.06.2012) 
Frühzahler: € 320,- (Zahlungseingang bis 31.08.2012)
Regulärtarif: € 360,- (Zahlungseingang nach dem 31.08.2012)

 

Mediations-Fortbildungsmodul C

1. Der Mediator als Unternehmer

Seminarleitung: Mag. Dr. Peter Adler (Mediator, Wirtschaftstreuhänder)

Inhalt:

Behandelt werden die von den Teilnehmern vorab abgegebenen Fragestellungen.
Gewünscht ist auch ein Erfahrungsaustausch.


2. Mobbing und Mediation

Seminarleitung: Peter Stöger, M.Sc. (Lehrmediator), DSA Birgit Kegl (Mediatorin)

Inhalt

 

Termin:

24. - 25. November 2012 (S1229)
jeweils 09.00 - 19.00 Uhr (20 Einheiten)

Tarife:  Very Early Bird: € 280,- (Zahlungseingang bis 18.05.2012
Frühzahler: € 320,- (Zahlungseingang bis 03.08.2012)
Regulärtarif: € 360,- (Zahlungseingang nach dem 03.08.2012)
Seminarort: 2345 Brunn am Gebirge, Seminarhaus Süd

 

Mobbing/Bossing

Seminarleitung: Ihor Atamaniuk, M.Sc.

Im Seminar über Mobbing bearbeiten wir:

Definition der Begriffs Mobbing, Begriffsbestimmung und Abgrenzung

 

Termin:

Teil 1: 20. - 22. Jänner 2012 (S1248)
Teil 2: 23. - 25. März 2012 (S1249)

jeweils 10.00 - 18.00 Uhr (35 Einheiten)

Tarife:  Very Early Bird: € 540,- (Zahlungseingang bis 14.10.2011 / 16.01.2012)
Frühzahler: € 630,- (Zahlungseingang bis 30.12.2011 / 02.03.2012)
Regulärtarif € 720,- (Zahlungseingang nach dem 30.12.2011 / 02.03.2012)
Seminarort: Wien



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Tarif-Informationen

Die Tarife sind bei den Seminaren jeweils angegeben und richten sich nach dem Zahlungszeitpunkt. Der Very Early Bird-Tarif gilt bei Zahlungseingang bis 14 Wochen vor dem Termin, der Frühzahlertarif bei Zahlungseingang bis 3 Wochen vor dem Termin.
Alle angegeben Preise sind exklusive Anreise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten. Wir sind als Berufsausbildungsstätte USt-befreit.
Bei Seminaren in unserem Seminarhaus Brunn ist - platzabhängig (14 Plätze) - bis auf weiteres die Unterkunft kostenlos möglich. Anmeldung bitte im Sekretariat unter Tel. 01/317 67 80 oder per email:

Preise freibleibend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.