Fortbildungsangebot
des ÖTZ-NLP&NLPt
Richtlinie des Beirates für Mediation über die Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen nach § 20 ZivMedG
Begriff Fortbildung
Im Sinne der Qualitätssicherung, die das Zivilrechts-Mediations-Gesetz
(ZivMediatG) bezweckt, ist Fortbildung gemäß § 20 ZivMedG jede
mit Mediation zusammenhängende Bildung im Anschluss an die Ausbildung
zur/zum Mediatorin/Mediator und an die Eintragung in die Liste der MediatorInnen.
Fortbildung im Grundberuf ohne Mediationskontext (sog. "berufseinschlägige
Fortbildung") der/des Mediatorin/Mediators zählt nicht zur Fortbildung
nach § 20 ZivMedG.
Arten der Fortbildung
Jede Veranstaltung, die den Erwerb neuer Fertigkeiten bzw. Kenntnisse oder die
Vertiefung vorhandenen Basiswissens auf dem Gebiet der Mediation vermittelt,
gilt als Fortbildung. Hierzu zählen etwa Seminare, Vorträge, Kurse,
Supervision usw. unter Anleitung. Eigene Lehrtätigkeit sowie haupt- oder
nebenberufliche Tätigkeiten gelten nicht als Fortbildung. Der/die Fortzubildende
kann sich im In- und Ausland fortbilden.
Inhalt der Fortbildung
In Anbetracht der angestrebten Qualitätssicherung und der damit verbundenen
kontinuierlichen Beschäftigung mit Mediation und deren Fortentwicklung
zählt zum Inhalt der Fortbildung die Erweiterung der Kompetenz zur Mediation.
Die Fortbildungsveranstaltungen sollen unterschiedlichen Inhalts sein und so
die Interdisziplinarität der Mediation widerspiegeln.
Ausmaß
der Fortbildung
Gemäß § 20 ZivMedG sind innerhalb von 5 Jahren mindestens 50
Stunden (Einheiten à 45 Minuten) Fortbildung nachzuweisen. Grundsätzlich
sollen mehrere Veranstaltungen absolviert werden, damit zur Sicherstellung der
Qualität eine "kontinuierliche Fortbildung" gewährleistet
ist.
Richtlinie des Beirates
für Mediation über die Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen
nach § 20 ZivMedG (pdf)
Aufrechterhaltung der Eintragung
Frühestens
ein Jahr und spätestens drei Monate vor Ablauf der Eintragungsdauer kann
die/der Mediator/in, sofern sie/er in der Liste der Mediatoren eingetragen bleiben
möchte, schriftlich die Aufrechterhaltung der Eintragung für weitere
zehn Jahre begehren. Gleichzeitig hat sie/er die Fortbildung im Sinne des §
20 ZivMediatG darzustellen. Das Bundesministerium für Justiz nimmt auch
Fortbildungsnachweise entgegen, die schon vor dem Antrag auf Aufrechterhaltung
der Eintragung übermittelt werden.
Auch für den Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung ist eine Gebühr
von 279,- Euro zu zahlen. Ein Antragsformular für die Aufrechterhaltung
der Eintragung finden Sie hier.
Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website
des Bundesministerium für Justiz.
Wenn kein Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung gestellt wird, endet die Eintragung automatisch.
Alle Module der
Mediationsausbildung
können auch als Fortbildung von eingetragenen MediatorInnen besucht und
angerechnet werden. Ebenso können das Seminar Systemische
Organisations- und Strukturaufstellungen mit NLP, Die
Schatzkiste der Interventionen, Systemisches
Coaching und Kurzberatung, NLP&NLPt
in der Psychosomatik und Gesundheitsförderung, Mobbing/Mediation
(aus dem MSc-Lehrgang Coaching und Personalentwicklung) sowie Das
8-Minuten-Personalinterview der A. Schütz & Co Unternehmensberatung
als Fortbildungsmodul angerechnet werden.
Darüber hinaus gelten nachstehende
Veranstaltungen als Fortbildung für eingetragene MediatorInnen:
1. Hinter den Kulissen der Mediation
Seminarleitung: Peter Stöger, M.Sc. (Lehrmediator), DSA Birgit Kegl (Mediatorin)
Inhalt:
| Termin: |
25.
- 26. August 2012 (S1227) Beginn: 10.00 Uhr, Ende: 13.00 Uhr (15 Einheiten) |
| Seminarort: | Termin
2011: 1090 Wien, Praxis
Peter Stöger Termin 2012: 2345 Brunn am Gebirge, Seminarhaus Süd |
| Tarife: | Very
Early Bird: € 280,- (Zahlungseingang bis 18.05.2012) Frühzahler: € 320,- (Zahlungseingang bis 03.08.2012) Regulärtarif: € 360,- (Zahlungseingang nach dem 03.08.2012) |
Mediations-Fortbildungsmodul B
1. Tag: Kinder- und Jugendlichenbeschäftigung in der Wirtschaft
Seminarleitung: Mag. Dr. Peter Adler (Mediator, Wirtschaftstreuhänder)
Inhalt:
Behandelt werden
sollten in erster Linie Praxisfälle und Fragen, die die Teilnehmer vorab
bekanntgeben. Die Konzentration liegt auf den arbeitsrechtlichen Vorschriften
der gewerblichen Wirtschaft. Sonderarbeitsrechte wie Beamten- und Vertragsbedienstetendienstrecht,
Arbeitsrecht der Ärzte oder des Pflegepersonals in Krankenanstalten usw.
werden nicht behandelt.
2. Tag: Mediation in Organisationen
Seminarleitung: Peter Stöger, M.Sc. (Lehrmediator), DSA Birgit Kegl (Mediatorin)
Inhalt:
| Termin: |
22. - 23.
September 2012 (S1228) jeweils 09.00 - 19.00 Uhr (20 Einheiten) |
| Seminarort: | 2345 Brunn am Gebirge, Seminarhaus Süd |
| Tarife: | Very
Early Bird: € 280,- (Zahlungseingang bis
15.06.2012) Frühzahler: € 320,- (Zahlungseingang bis 31.08.2012) Regulärtarif: € 360,- (Zahlungseingang nach dem 31.08.2012) |
Mediations-Fortbildungsmodul C
1. Der Mediator als Unternehmer
Seminarleitung: Mag. Dr. Peter Adler (Mediator, Wirtschaftstreuhänder)
Inhalt:
Behandelt werden
die von den Teilnehmern vorab abgegebenen Fragestellungen.
Gewünscht ist auch ein Erfahrungsaustausch.
2. Mobbing und Mediation
Seminarleitung: Peter Stöger, M.Sc. (Lehrmediator), DSA Birgit Kegl (Mediatorin)
Inhalt
| Termin: | 24.
- 25. November 2012 (S1229) |
| Tarife: | Very
Early Bird: € 280,- (Zahlungseingang bis
18.05.2012) Frühzahler: € 320,- (Zahlungseingang bis 03.08.2012) Regulärtarif: € 360,- (Zahlungseingang nach dem 03.08.2012) |
| Seminarort: | 2345 Brunn am Gebirge, Seminarhaus Süd |
Mobbing/Bossing
Seminarleitung: Ihor Atamaniuk, M.Sc.
Im Seminar über Mobbing bearbeiten wir:
Definition der Begriffs Mobbing, Begriffsbestimmung und Abgrenzung
| Termin: | Teil
1: 20.
- 22. Jänner 2012 (S1248) |
| Tarife: | Very Early
Bird: € 540,- (Zahlungseingang bis 14.10.2011 / 16.01.2012) Frühzahler: € 630,- (Zahlungseingang bis 30.12.2011 / 02.03.2012) Regulärtarif € 720,- (Zahlungseingang nach dem 30.12.2011 / 02.03.2012) |
| Seminarort: | Wien |
Die Tarife
sind bei den Seminaren jeweils angegeben und richten sich nach dem Zahlungszeitpunkt.
Der Very Early Bird-Tarif gilt bei Zahlungseingang bis 14 Wochen vor dem Termin,
der Frühzahlertarif bei Zahlungseingang bis 3 Wochen vor dem Termin.
Alle angegeben
Preise sind exklusive Anreise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten. Wir
sind als Berufsausbildungsstätte USt-befreit.
Bei Seminaren
in unserem Seminarhaus Brunn ist - platzabhängig (14 Plätze) - bis
auf weiteres die Unterkunft kostenlos möglich. Anmeldung bitte im Sekretariat
unter Tel. 01/317 67 80 oder per email:
Preise freibleibend.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.